Allgemeine Geschäftsbedingungen
Während des Aufenthaltes auf dem Erlebnisbauernhof „Hof Schriever“ übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Aufsichtsperson (z.B. der Kursleitung) die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum an weitere Mitarbeiter (z.B. der zweiten Kursleitung) übertragen kann.
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiterinnen und Kursleiter Folge zu leisten.
Haftung
Der Erlebnisbauernhof „Hof Schriever“ schließt für Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Der Erlebnisbauernhof „Hof Schriever“ haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Der Erlebnisbauernhof „Hof Schriever“ haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erlebnisbauernhofs gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Die Anmeldung bestätigt gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden einer Veranstaltung zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind. Wir gehen auch davon aus, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind in vollem Umfang auf dem Anmeldebogen für die Veranstaltung bekannt zu machen.
Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld dem Erlebnisbauernhof „Hof Schriever“ bekannt zu machen und abzustimmen.
Veranstaltungsrücktritt
Wenn die angemeldeten Personen wider erwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können,
sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn maximal 50 % der Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.
Wunddesinfektion
Ab und an kommt es bei Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen bei uns zu kleineren Verletzungen. Wir kühlen und verbinden Wunden als Erstversorgung. Sollte es notwendig sein, verwenden wir zur Desinfektion Octenisept (Lösung) und / oder Bepanthen antiseptische Wundcreme. Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Fotos
Während unserer Veranstaltungen entstehen häufig tolle Bilder von gemeinsamen Aktivitäten. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte, Öffentlichkeitsarbeit, etc. verwenden dürfen. Auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Falls es Ihnen nicht recht sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden, sprechen Sie uns bitte darauf an!
Bei Veranstaltungen mit Kindergärten und Schulen bitten wir entsprechend die Betreuerinnen und Betreuer der Gruppen falls nötig die Einverständniserklärungen der Eltern einzuholen oder uns anzusprechen.
Anerkennung der AGBs
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Bei Veranstaltungen mit Kindergärten und Schulen bitten wir entsprechend die Betreuerinnen und Betreuer der Gruppen falls nötig die Einverständniserklärungen der Eltern einzuholen oder uns anzusprechen.